ENA OHG
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines / Vertragsabschluss

1.1

Für alle Lieferungen und Leistungen sowie
für künftige gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In
Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden
Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.

1.2

Abweichungen von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der
Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.3

Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich
der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend,
soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick
auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte
behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in
unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch
nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies
gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns
angebotenen Erzeugnisse dienen.

1.4

Kaufverträge kommen erst durch eine
schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den
Kunden zustande.

1.5

Übertragungen von Rechten und Pflichten
aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der WAVE
Computersysteme GmbH.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1

Für die Lieferung gelten die Listenpreise
zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.

2.2

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich
Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und
sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen
wurde.

2.3

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und
netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die ENA
OHG über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus
gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur
nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach
ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des
Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

2.4

Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht
ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des
Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen.
Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu
verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die ENA OHG berechtigt,
die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder
einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der
Käufer an die ENA OHG Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren
Nachweis pro Monat pauschal EUR 25,- zu bezahlen. Bei Anfall von höheren
Lagerkosten kann die ENA OHG den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer
fordern. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde
nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

2.5

Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer
nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns
anerkannt.

 

3. Lieferfrist

3.1

Verbindliche Liefertermine müssen
schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem
Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der
Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.

3.2

Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um
die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.3

Alle vereinbarten Lieferfristen gelten
vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

3.4

Die Lieferzeit verlängert sich angemessen
bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und
Aussperrung, sowie von uns nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen
oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in
Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten
Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines
bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse
werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

3.5

Geraten wir mit der Lieferung in Verzug,
so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen
Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche
bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

4.1

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen
gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten
als selbständige Lieferungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, selbständig
Teillieferungen zurückzuweisen.

4.2

Die Versandart, den Versandweg und die mit
dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen,
sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3

Die Gefahr geht auf den Besteller über,
sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verlässt.
Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

 

5. Umtausch bzw. Rücknahme

5.1

Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei
nachweislich falscher Belieferung. Ein Kulanzaustausch bedarf der schriftlichen
Bestätigung der ENA OHG und wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von
10% des Warenwertes belastet. Dies gilt auch im Falle der von der ENA OHG
veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahme Gesuches. Ein Umtausch oder
eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen.

5.2

Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch
oder Rücknahme jedweder Software grundsätzlich nicht möglich. Eine
Reklamationsbearbeitung können wir nur bei nicht lesbaren oder defekten
Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung,
respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und
die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen
der ENA OHG und ihrer Zulieferanten.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1

Wir behalten uns das Eigentum an der
Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem
Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten,
Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der
Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt
vom Vertrag.

6.2

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3

Eine Verarbeitung oder Umbildung der
Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die
Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.4

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache
im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache
anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

6.5

Der Besteller ist berechtigt, die Waren im
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt
alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der
Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

 

7. Gewährleistung / Haftungsausschluss

7.1

Die ENA OHG gewährleistet für eine Dauer
von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen
Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist
ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für
Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere
Verschleißmaterialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen
und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei
Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht aus Gewährleistung. Gebrauchte Ware
wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.

7.2

Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und
Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von
Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden
sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher
Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das
gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag,
Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher
oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen
sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich
für den gerügten Mangel sind.

7.3

Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der
Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche,
schriftliche Bestätigung der ENA OHG oder durch Personen vornehmen lässt, die
nicht von uns autorisiert wurden.

7.4

Sollte die ENA OHG Reparatureinsendungen
nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Käufer
gegenüber der ENA OHG kein Recht auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages
oder Nacherfüllung. In diesem Falle leitet die ENA OHG die Reparatursache
lediglich für den Käufer an ihre Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme
einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen.

7.5

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich,
spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen;
andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen
Verkehr gelten ergänzend die §§ 377 HGB.

7.6

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel
der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder
zur Neulieferung i.S.d. § 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere
Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere
die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer
angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der
Nacherfüllung geltend gemacht werden. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum
beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder
Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe
der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene
Kosten vorzunehmen.

7.7

Durch einen Austausch im Rahmen der
Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw.
Garantiefristen in Kraft.

7.8

In den Fällen, in denen auch für unseren
Käufer kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die
Vorschriften §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Sollte der Käufer die Ware im
Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz
entstandener Aufwendungen i.S.d. § 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die
Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche
Aufwendungen wird nur bis maximal 2% des Netto-Warenwertes gewährt.
Weitergehende Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die
vereinbarte 24-monatige Gewährleistung gemäß 7.1 dieser AGB als gleichwertiger
Ausgleich i.S.d. § 478 IV S.1 BGB abgegolten.

7.9

Soweit nicht anders ausdrücklich
vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im
Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende
Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche
nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von
Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine
Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand
rekonstruiert werden können.

7.10

Schadensersatzansprüche können in allen
Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann
gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere
Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.11

Ergänzend zu den hier genannten Punkten
gelten in allen Fällen unsere aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden
Rücksende- und Servicebedingungen.

 

8. Rücktritt und Entschädigung von nicht
ausgeführten Bestellungen

8.1

Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn
uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen
Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder
Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.

8.2

Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder
wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu
vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen
Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Uns
bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen.
Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist,
dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

 

9. Software, Literatur

Bei Lieferung von Software gelten über
unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des
Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren
Geltung ausdrücklich an.

 

10. Verwendung von Kundendaten

Wir sind berechtigt, alle Daten, die
Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem
Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

 

11. Ausfuhrgenehmigung

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten
Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in
Eschborn/Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten
einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den
Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

12.1

Als Erfüllungsort für alle beidseitigen
aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller
Rückgewährsansprüche, wird Kusel vereinbart.

12.2

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit
juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle
aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel-
und Scheckklagen Kusel vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden
zu klagen.

12.3

Bei
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin
wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.

 

Hier finden Sie uns

ENA OHG
Saarbrücker Str. 61
67742 Lauterecken

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